Der Ortsbeauftrage

Der Ortsbeauftragte (OB) ist der Dienststellenleiter des Ortsverbandes. Er leitet diesen in eigener Verantwortung. Oberstes Ziel seiner Arbeit ist die Sicherstellung der federzeitigen Einsatzbereitschaft. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und anderen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich. Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt. 

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den OV-Stab und dem Zugführer unterstützt.